Ihr Kind tritt neu in unsere Schule ein, bzw. verlässt unsere Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser An- und Abmeldeformular.
Sollte Ihr Kind unsere Kreisschule Wintersingen-Nusshof verlassen, wird die Schulleitung das Abmeldeformular zusammen mit der Zeugnismappe und der Laufkarte direkt der neuen Schule zusenden.
Bildungsgesetz:
https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/640/versions/3035
Verordnung Kindergarten und Primarschule:
Ab der 1. Klasse arbeiten die Kinder im Unterricht mit Computern.
Über die einmalige Dispensation von einzelnen Lektionen entscheidet die Lehrperson. Wir bitten Sie, Arzttermine nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeit festzusetzen.
Die Disziplinarordnung regelt das Disziplinarwesen an der Kreisschule Wintersingen-Nusshof.
Die Einschulung in den Kindergarten erfolgt auf Anmeldung durch die Eltern. Die Anmeldeformulare werden den Eltern durch die Kreisschule Wintersingen-Nusshof jeweils anfangs Jahr per Post zugestellt.
Kinder, die bis und mit dem Stichtag (31. Juli) das 4. Altersjahr vollendet haben, treten in den Kindergarten ein.
Die Eltern entscheiden nach Rücksprache mit der Schulleitung, ob sie ihr Kind ein Jahr später einschulen lassen wollen. Der Antrag der Rückstellung muss zusammen mit der Anmledung für die Einschulung eingereicht werden.
Die Einschulung in die 1. Primarklasse erfolgt durch die Anmeldung der Kindergartenlehrperson nach dem Standortgespräch mit dem Kind und dessen Eltern. Nach erfolgter Anmeldung erstellt die Schulleitung jeweils die Klassenbildung. Der verzögerte Übertritt in die 1. Primarklasse ist in Ausnahmefällen auf Gesuch der Erziehungsberechtigten möglich. Bei Bedarf kann die Schulleitung eine Begutachtung durch den Schulpsychologischen Dienst (Kinder- und Jugendpsychiatrie) veranlassen.
Zu Beginn des Schuljahres findet ein Elternabend pro Klasse statt, an welchem Sie über die wichtigsten organisatorischen und ihnahltlichen Themenbereiche informiert werden. Aus diesem Grund ist es wünschenswert, wenn ein Elternteil pro Kind daran teil nimmt.
Schulpsychologischer Dienst Baselland (SPD)
http://www.schulpsychologie.bl.ch
Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal
Tel.: 061 552 70 20
Aufgabenbereich:
Abklärung und Beratung bei Schul-, Erziehungs- und Lernproblemen
Anmeldung durch die Eltern, oder durch die Lehrkraft im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten.
Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland
https://www.pbl.ch/kinder-und-jugendliche/schritt-in-die-pbl/hilfe-fuer-kinder-und-jugendliche
Goldbrunnenstrasse 14, 4410 Liestal
Tel.: 061 553 53 53
kjp.liestal@pbl.ch
Aufgabenbereich:
Hilfe für Eltern, Erziehungsberechtigte und Erzieher
Kinderpsychiatrische und -psychologische Abklärungen und Behandlungen
Beratung bei Familienproblemen
Beratung bei Kindesmisshandlung
Psychomotorik
Stiftung ptz, pädagogisch-therapeutisches Zentrum für Kinder Baselland
Psychomotorik-Therapie:
Obere Fabrik, Gerbergässlein 1, 4450 Sissach
Tel.: 061 926 63 70
pmtsissach@ptz-bl.ch
Aufgabenbereich:
Abklärung, Erfassung und Behandlung von Kindern, die in ihrem Bewegungserleben und -verhalten auffällig sind.
Anmeldung durch die Eltern. Liegt ein Gutachten einer Fachperson (Kinderarzt, Schulpsychologe, Psychiater) vor, so sind die Abklärung und Therapie kostenlos.
Logopädischer Dienst
Kirchgasse 18, 4450 Sissach
Tel.: 061 97 42 16
Aufgabenbereich:
Die Logopädie beschäftigt sich mit Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache, mit Redeflussstörung (Poltern und Stottern), Stimm-, Schluck- und Wahrnehmungsstörungen.
Die Anmeldung eines Kindes kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Sissach.
Die Therapiekosten für Vorschul- und Primarschulkinder tragen die Vertragsgemeinden. Die Therapiekosten für Jugendliche im Sekundarschulalter werden vom Kanton BL übernommen.
Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen an der Kreisschule Wintersingen-Nusshof.
Fotos und Filmaufnahmen, die in der Schule und Schulveranstaltungen gemacht werden, dürfen nur im privaten Bereich genutzt werden. Eine Veröffentlichung von schulischen Fotos und Filmen darf nicht erfolgen, zum Schutz der Privatsphäre der Kinder und der Familien.
Unsere Webseite lebt von Bildern und Berichten der Schülerinnen und Schülern. Aus Datenschutzgründen werden wir wenn möglich auf Einzel- und Portraitbilder verzichten, nur die Vornamen der Kinder verwenden und eine Bild-Namenszuordnung vermeiden. Wenn Sie explizit wünschen, dass weder Berichte noch Bilder Ihres Kindes veröffentlicht werden, können Sie dies mit dem vorgesehenen Abschnitt im Elternbrief Einverständniserklärung veranlassen. Dieser Brief wird zu Beginn der Primarschulzeit durch die Klassenlehrperson verteilt.
Die zuständigen Personen erreichen Sie telefonisch über die Nummern:
Schulhaus
061 973 08 57
Abwartin Doris Flückiger 079 483 35 45
Stv. Abwartin Sarah Zuber 079 578 47 92
Kindergarten Rialto
061 973 08 58
Abwartin Martina Oswald 079 662 00 01
Stv. Abwartin Stephanie Reuter 079 741 19 39
Mehrzweckhalle
061 971 25 22
Abwartin Annekäthi Roth 079 715 43 19
Stv. Abwartin Heidi Von Rotz 079 403 74 24
Die Formulare können auf der Gemeinde oder auf den Homepages von Wintersingen und Nusshof bezogen werden.
Falls Fragen und Unklarheiten rund um Ihr Kind auftreten, wenden Sie sich bitte immer zuerst an die Klassenlehrperson. So können Schwierigkeiten meist im Ansatz gelöst werden. Die Klassenlehrperson ist zuständig für alle Fragen und Probleme, die die eigene Klasse betreffen.
Sollten Konflikte mit einer Lehrperson auftreten, suchen Sie bitte zuerst das Gespräch mit den Lehrpersonen. Führt das Gespräch zu keinem Erfolg, wenden Sie sich an die Schulleitung.
Bei einem unvorhergesehenem, kurzfristigem Ausfall einer Lehrperson, werden die Schülerinnen und Schüler am Vormittag während der Blockzeiten in der Regel in einer anderen Klasse betreut. Am Nachmittag darf den Schülerinnen und Schülern der Primarschule frei gegeben werden.
Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause betreut werden können, werden in anderen Klassen aufgenommen. Die Organisation obliegt der Schulleitung.
Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen an der Krisschule Wintersingen-Nusshof.
Läuse können in allen Familien vorkommen. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson und behandeln Sie Ihr Kind entsprechend. Beim Auftreten von Läusen an der Schule müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden bis eine Behandlung mit einem Antilausshampoo stattgefunden hat und alle Nissen entfernt wurden.
In der Primarschule wird nach dem verbindlichen Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft gearbeitet. Die darin vorgegebenen Bildungsbereiche und -ziele bauen auf denjenigen des Kindergartens auf.
In der 1. und 2. Primarklasse erwerben die Kinder die Techniken Lesen, Schreiben und Mathematik. In den folgenden Klassen werden diese Fähigkeiten erweitert und vertieft. Während der gesamten Primarschulzeit wird dem persönlichen Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler besondere Beachtung geschenkt. Ab der 3. Primarklasse erhaltendie Schülerinnen und Schüler Unterricht in Französisch und ab der 5. Primarklasse zusätzlich Englisch.
Die Primarstufe umfasst zwei Jahre Kindergarten und die 1. bis 6. Klasse der Primarschule. Sie ist in zwei Zyklen eingeteilt: Der Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule bilden den ersten Zyklus. Der zweite Zyklus umfasst die 3. bis 6. Klasse.
Die Rechte und Pflichten sowie die Aufgaben der Schulbeteiligten sind im Bildungsgesetz umschrieben:
Gemäss Verordnung über den schulärztlichen Dienst finden die Untersuchungen der Kinder vor Kindergartenbeginn (Vorsorgeuntersuchung mit 4 Jahren gemäss KVG) und in der 5. Klasse statt. Die Untersuchung vor Kindergarteneintritt wird von der Krankenkasse übernommen, diejenige in der 5. Klasse kann vom Schularzt oder vom Privatarzt durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten bei privatärztlicher Untersuchung nicht vom Kanton übernommen, sondern mit der Krankenkasse abgerechnet werden müssen. Die Untersuchung beim Schularzt wird von der Gemeinde übernommen.
Der Schularzt der Kreisschule Wintersingen-Nusshof ist Herr Dr. Domenico Rinaldi und hat hauptsächlich Kontroll- und Beraterfunktion.
Laufkarte: Mir der Anmeldung zum Kindergarten wird die Laufkarte verschickt. Bitte geben Sie diese bei Eintritt in den Kindergarten der Klassenlehrperson ab.
Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen un der Entwicklungsplanung der Schule. Es unterstützt die Schule bei der systematischen Sicherung und Weiterentwicklung der Schulqualität.
Die Schulreise wird einmal jährlich durgeführt. Bei einer Schulreise muss kein Zusammenhang zum Unterricht bestehen. Die Schulreisen finden in der Regel im Klassenverbund statt.
Falls notwendig kann ein Unkostenbeitrag von den Eltern verlangt werden. Bei Schulreisen muss pro Klasse eine zusätzliche Begleitperson anwesend sein.
Der Schulweg ist ein wichtiger Bestandteil des Schulalltages. Der Schulweg kann spannend sein und ist zusammen mit der täglichen Bewegung wichtig für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Die Spezielle Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand, ihre Fähigkeiten innerhalb der Regelklasse zu entwickeln.
Ab Schuljahr 2022/2023 stehen der Schule für die Spezielle Förderung Lektionen-Pools für die integrative Förderung innerhalb einer Klasse zur Verfügung. (Ausführlichere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtes für Volksschulen oder der neuen Verordnung der Speziellen Förderung.)
Gemäss neuer Verordnung der Speziellen Förderung § 5 haben Schülerinnen und Schüler Anspruch darauf, dass der ausgewiesene Förder- und der individuelle Bildungsbedarf gedeckt wird.
Neu braucht es nur noch für die integrative Förderung mit individuellen Lernzielen (ILZ) und die separative Förderung in Einführungs- und Kleinklassen eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP). Für alle anderen Angebote der Speziellen Förderung benötigt es keine Abklärungen mehr. Die ganzen Angebote werden entsprechend niederschwelliger. Die Angebote werden direkt von der Schulleitung in Absprache mit den Klassenlehrpersonen und der Heilpädagogin entsprechend dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler zugewiesen.
Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch flexibel und unkompliziert Förderung. Diese Förderung kann regelmässig oder kurzzeitig, im Einzel-, Gruppen- oder Klassenunterricht erfolgen. Ein Zeugnisvermerk erfolgt bei dieser Art von Förderung nicht mehr. Im Zeugnis werden nur noch individuelle Lernziele (ILZ), Einführungsklasse/Kleinklasse vermerkt.
Mit der neuen Organisation der Speziellen Förderung erhalten die Schülerinnen und Schüler schneller, gezielter und bedarfsorientierter Förderung in der Regelklasse.
Übertrittgespräche: Die Klassenlehrperson bespricht in der Mitte der 6. Primarklasse mit den Eltern im Rahmen des jährlichen Standortgesprächs den Übertritt und unterbreitet den Vorschlag für die Zuweisung der Schülerin oder des Schülers zum Leistungsauszug A, E oder P der Sekundarstufe I aufgrund des Zwischenstandes in der Leistungsbeurteilung in allen Fächern un der Gesamtbeurteilung.
Sind die Eltern mit dem Vorschlag nicht einverstanden, melden sie das Kind zur Übertrittsprüfung an. Das Resultat dieser Übertrittsprüfung entscheidet über die Zuweisung in einen der Leistungszüge.
Elternabend: Während der sechten Klasse findet für die Eltern in Sissach eine Informationsverantstaltung statt. An diesem Anlass werden die Eltern und den Schülerinnen und Schülern die weiterführenden Schulen vorgestellt.
Siehe Absenzen und Urlaub (Wegweiser Seite 11 und 12).
Laden Sie hier den aktuellen Wegweiser als PDF-Dokument runter
Wegweiser 2024-2025Ihr Kind tritt neu in unsere Schule ein, bzw. verlässt unsere Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser An- und Abmeldeformular.
Sollte Ihr Kind unsere Kreisschule Wintersingen-Nusshof verlassen, wird die Schulleitung das Abmeldeformular zusammen mit der Zeugnismappe und der Laufkarte direkt der neuen Schule zusenden.
Am Ende des Schuljahres erhalten alle Kinder ein Zeugnis.
In der 1. und 2. Klasse erhalten die Kinder in allen Fächern Prädikate. Ab der 3. Klasse wird in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Mensch, Natur und Gesellschaft eine Beurteilung mit einer Note, in den anderen Fächern Prädikate ins Zeugnis eingetragen. Die Beurteilung entspricht den Leistungen des ganzen Schuljahres.
Die Schülerinnen und Schüler essen gemeinsam Znüni. Die Schule empfiehlt, den Kindern ein gesundes Znüni wie Früchte, Gemüse, Nüsse etc. mitzugeben. Nähere Informationen und Tipps für ein gesundes Znüni finden Sie im Znüniblatt der Gesundheitsförderung Baselland.