Kreisschule Nusshof-Wintersingen
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Infos A - Z

A

Bitte öffnen Sie folgenden Link: Wir

Ihr Kind tritt neu in unsere Schule ein, bzw. verlässt unsere Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser An- und Abmeldeformular.

Sollte Ihr Kind unsere Kreisschule Wintersingen-Nusshof verlassen, wird die Schulleitung das Abmeldeformular zusammen mit der Zeugnismappe und der Laufkarte direkt der neuen Schule zusenden.

An- und Abmeldeformular Primarschule

Anmeldung_Kindergarten

Notfallkarte

       

B

Siehe unter Rubrik Z (Zeugnis).
Die Bibliothek wird von Frau Barbara Bühler einmal wöchentlich währen der 10 Uhr-Pause betreut. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder darin zu unterstützen, mit ihnen die ausgeliehenen Medien zum Rückgabedatum bereitzuhalten und in die Schule mitzugeben. Bei verlorenen oder defekten Medien muss dasselbe Buch neuwertig ersetzt werden.
Die Volksschule Baselland ist in drei Zyklen eingeteilt. Der Kindergarten und die Primarschule bilden eine gemeinsame Primarstufe und bestehen aus den beiden ersten Zyklen des HarmoS-Bildungssystem. Der erste Zyklus umfasst den zweijährigen Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule. Der zweite Zyklus beinhaltet die 3. bis 6. Primarklasse. Die Sekundarstufe I dauert danach 3 Jahre. Sie bildet mit ihren Leistungszügen A, E und P den 3. Zyklus der Volksschule.
Alle Schülerinnen und Schüler der Kreisschule Wintersingen-Nusshof erhalten im Rahmen von umfassenden Blockzeiten pro Schulwoche an fünf Vormittagen und maximal drei Nachmittagen Unterricht. Eine Schulwoche dauert von Montagmorgen bis und mit Freitagnachmittag. Der Mittwochnachmittag ist unterrichtsfrei. Eine Lektion dauert im Kindergarten und an der Primarschule 45 Minuten. Die Einlaufzeit im Kindergarten beträgt 30 Minuten. Die Unterrichtszeiten werden auf die Busverbindung der Postautolinie 106 abgestimmt. Die Anzahl der Unterrichtslektionen am Nachmittag ist abhängig von der Anzahl Pflichtlektionen der Schülerinnen und Schüler. Die Lektionen werden so auf die Nachmittage verteilt, dass der Mittwochnachmittag für das Schulkind unterrichtsfrei bleibt.

C

Im Rahmen des Bildungsraums Nordwestschweiz führen alle Primarschulen des Kantons Baselland standardisierte Leistungstests durch. Diese Checks dienen der individuellen Förderung und auch als Orientierungshilfe im Hinblick auf einen Übertrittsentscheid. Sie finden jeweils im ersten Semester des 3. und im 2. Semester des 5. Primarschuljahres statt.  Die Ergebnisse fliessen jeweils in das Standortgespräch ein un unterstützen so auch Überlegungen zur beruflichen Orientierung der Kinder.  

Ab der 1. Klasse arbeiten die Kinder im Unterricht mit Computern.

ICTPass

D

E

Die Einschulung in den Kindergarten erfolgt auf Anmeldung durch die Eltern. Die Anmeldeformulare werden den Eltern durch die Kreisschule Wintersingen-Nusshof jeweils anfangs Jahr per Post zugestellt.

Kinder, die bis und mit dem Stichtag (31. Juli) das 4. Altersjahr vollendet haben, treten in den Kindergarten ein.

Die Eltern entscheiden nach Rücksprache mit der Schulleitung, ob sie ihr Kind ein Jahr später einschulen lassen wollen. Der Antrag der Rückstellung muss zusammen mit der Anmledung für die Einschulung eingereicht werden.

Die Einschulung in die 1. Primarklasse erfolgt durch die Anmeldung der Kindergartenlehrperson nach dem Standortgespräch mit dem Kind und dessen Eltern. Nach erfolgter Anmeldung erstellt die Schulleitung jeweils die Klassenbildung. Der verzögerte Übertritt in die 1. Primarklasse ist in Ausnahmefällen auf Gesuch der Erziehungsberechtigten möglich. Bei Bedarf kann die Schulleitung eine Begutachtung durch den Schulpsychologischen Dienst (Kinder- und Jugendpsychiatrie) veranlassen.

Ihr Kind tritt neu in unsere Schule ein. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser Anmeldeformular. (Die Formulare finden Sie unter Rubrik A: An- und Abmeldung Kreisschule Wintersingen-Nusshof).  
Elektronische Geräte müssen auf dem Schulweg und während der Schulzeit ausgeschaltet im Schulsack deponiert werden. Sie dürfen weder sicht- noch hörbar sein.

Zu Beginn des Schuljahres findet ein Elternabend pro Klasse statt, an welchem Sie über die wichtigsten organisatorischen und ihnahltlichen Themenbereiche informiert werden. Aus diesem Grund ist es wünschenswert, wenn ein Elternteil pro Kind daran teil nimmt.

Schultermine

Die Durchführung von Exkursionen liegt in der Kompetenz der Lehrperson. Exkursionen können zu allen Themen des Unterrichts durchgeführt werden und sind im Sinne einer Veranschaulichung und Vertiefung zu begrüssen.

Schulpsychologischer Dienst Baselland (SPD)

http://www.schulpsychologie.bl.ch

Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal

Tel.: 061 552 70 20

Aufgabenbereich:

Abklärung und Beratung bei Schul-, Erziehungs- und Lernproblemen

Anmeldung durch die Eltern, oder durch die Lehrkraft im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten.

Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland

https://www.pbl.ch/kinder-und-jugendliche/schritt-in-die-pbl/hilfe-fuer-kinder-und-jugendliche

Goldbrunnenstrasse 14, 4410 Liestal

Tel.: 061 553 53 53

kjp.liestal@pbl.ch

Aufgabenbereich:

Hilfe für Eltern, Erziehungsberechtigte und Erzieher

Kinderpsychiatrische und -psychologische Abklärungen und Behandlungen

Beratung bei Familienproblemen

Beratung bei Kindesmisshandlung

Psychomotorik

Stiftung ptz, pädagogisch-therapeutisches Zentrum für Kinder Baselland

http://www.ptz-bl.ch

Psychomotorik-Therapie:

Obere Fabrik, Gerbergässlein 1, 4450 Sissach

Tel.: 061 926 63 70

pmtsissach@ptz-bl.ch

Aufgabenbereich:

Abklärung, Erfassung und Behandlung von Kindern, die in ihrem Bewegungserleben und -verhalten auffällig sind.

Anmeldung durch die Eltern. Liegt ein Gutachten einer Fachperson (Kinderarzt, Schulpsychologe, Psychiater) vor, so sind die Abklärung und Therapie kostenlos.

Logopädischer Dienst

Kirchgasse 18, 4450 Sissach

Tel.: 061 97 42 16

Aufgabenbereich:

Die Logopädie beschäftigt sich mit Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache, mit Redeflussstörung (Poltern und Stottern), Stimm-, Schluck- und Wahrnehmungsstörungen.

Die Anmeldung eines Kindes kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Sissach.

Die Therapiekosten für Vorschul- und Primarschulkinder tragen die Vertragsgemeinden. Die Therapiekosten für Jugendliche im Sekundarschulalter werden vom Kanton BL übernommen.

F

Siehe unter Spezielle Förderung.

Fotos und Filmaufnahmen, die in der Schule und Schulveranstaltungen gemacht werden, dürfen nur im privaten Bereich genutzt werden. Eine Veröffentlichung von schulischen Fotos und Filmen darf nicht erfolgen, zum Schutz der Privatsphäre der Kinder und der Familien.

Unsere Webseite lebt von Bildern und Berichten der Schülerinnen und Schülern. Aus Datenschutzgründen werden wir wenn möglich auf Einzel- und Portraitbilder verzichten, nur die Vornamen der Kinder verwenden und eine Bild-Namenszuordnung vermeiden. Wenn Sie explizit wünschen, dass weder Berichte noch Bilder Ihres Kindes veröffentlicht werden, können Sie dies mit dem vorgesehenen Abschnitt im Elternbrief Einverständniserklärung veranlassen. Dieser Brief wird zu Beginn der Primarschulzeit durch die Klassenlehrperson verteilt.

Eiverständniserklärung_Eltern_Homepage_Mai 2021

Das Bildungsgesetz schliesst den vorzeitigen Kindergarteneintritt aus. Es besteht kein Rechtsanspruch und es gibt keine Stellungnahme des Schulpsychologischen Dienstes. Ein vorzeitiger Übertritt in die 1. Primarklasse ist auf Gesuch der Eltern und Empfehlung der Kindergartenlehrperson möglich. Bei Unsicherheit ist die Begutachtung durch den Vorschulheilpädagogen, den Schulpsychologischen Dienst oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie möglich. Die Schulleitung entscheidet.
Fundgegenstände sind im Eingangsbereich der Schule und Mehrzweckhalle zu finden. Vor den Ferien werden sie jeweils entsorgt.

G

Die Geburtstage werden in allen Klassen individuell gefeiert.
Gesundheitsförderung ist in erster Linie Sache der Erziehungsberechtigten. Die Schule trägt durch den Turnunterricht und Aktivitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung bei. Bei uns findet Gesundheitsförderung im ganz normalen Schulalltag und im Rahmen des Jahresthemas der Prävention- und Gesundheitsförderung (Präventionspool) statt. Wissenswertes über den schulärztlichen Dienst Baselland und wertvolle Informationen, z.B. über Richtlinien für den Schulbesuch bei infektiösen Krankheiten oder auch Kopfläuse erhalten Sie hier: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/gesundheitsforderung/schulgesundheit

H

Hausaufgaben dienen unter anderem zur Vertiefung des Lernstoffes und bieten Gelegenheit zum individuellen, selbständigen Üben. Hilfe von Eltern sollte nur in Ausnahmefällen nötig sein. Eine regelmässige Kontrolle, ob die Arbeit seriös durchgeführt wird und Gespräche über Unterrichtsthemen sind jedoch für die Kinder motivierend und hilfreich. Wenn regelmässig Probleme mit den Hausaufgaben entstehen, sollten die Eltern mit der Lehrperson Kontakt aufnehmen.

Die zuständigen Personen erreichen Sie telefonisch über die Nummern:

Schulhaus

061 973 08 57

Abwartin Doris Flückiger                                  079 483 35 45

Stv. Abwartin Sarah Zuber                               079 578 47 92

Kindergarten Rialto

061 973 08 58

Abwartin Martina Oswald                                079 662 00 01

Stv. Abwartin Stephanie Reuter                       079 741 19 39

Mehrzweckhalle

061 971 25 22

Abwartin Annekäthi Roth                                079 715 43 19

Stv. Abwartin Heidi Von Rotz                          079 403 74 24

I

Hier können Sie alle Informationsschreiben herunterladen.
Siehe unter Spezielle Förderung.

J

K

Falls Fragen und Unklarheiten rund um Ihr Kind auftreten, wenden Sie sich bitte immer zuerst an die Klassenlehrperson. So können Schwierigkeiten meist im Ansatz gelöst werden. Die Klassenlehrperson ist zuständig für alle Fragen und Probleme, die die eigene Klasse betreffen.

Sollten Konflikte mit einer Lehrperson auftreten, suchen Sie bitte zuerst das Gespräch mit den Lehrpersonen. Führt das Gespräch zu keinem Erfolg, wenden Sie sich an die Schulleitung.

Zusammenarbeit Schule und Eltern

Bei einem unvorhergesehenem, kurzfristigem Ausfall einer Lehrperson, werden die Schülerinnen und Schüler am Vormittag während der Blockzeiten in der Regel in einer anderen Klasse betreut. Am Nachmittag darf den Schülerinnen und Schülern der Primarschule frei gegeben werden.

Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause betreut werden können, werden in anderen Klassen aufgenommen. Die Organisation obliegt der Schulleitung.

L

Während der Primarschulzeit wird in der Regel ein Schullager durchgeführt. Die Klassenlehrperson setzt die Eltern frühzeitig über den Ablauf des Lagers in Kenntnis.

Läuse können in allen Familien vorkommen. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson und behandeln Sie Ihr Kind entsprechend. Beim Auftreten von Läusen an der Schule müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden bis eine Behandlung mit einem Antilausshampoo stattgefunden hat und alle Nissen entfernt wurden.

Merkblatt_Kopfläuse

Produkteempfehlung

 

In der Primarschule wird nach dem verbindlichen Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft gearbeitet. Die darin vorgegebenen Bildungsbereiche und -ziele bauen auf denjenigen des Kindergartens auf.

In der 1. und 2. Primarklasse erwerben die Kinder die Techniken Lesen, Schreiben und Mathematik. In den folgenden Klassen werden diese Fähigkeiten erweitert und vertieft. Während der gesamten Primarschulzeit wird dem persönlichen Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler besondere Beachtung geschenkt. Ab der 3. Primarklasse erhaltendie Schülerinnen und Schüler Unterricht in Französisch und ab der 5. Primarklasse zusätzlich Englisch.

https://bl.lehrplan.ch/

   
Siehe unter C: Checks P3 und P5.
Siehe unter E: Externe Fachstellen.

M

N

Unter dieser Rubrik stehen im Moment keine Informationen zur Verfügung.

O

Unter dieser Rubrik stehen im Moment keine Informationen zur Verfügung.

P

Die Primarstufe umfasst zwei Jahre Kindergarten und die 1. bis 6. Klasse der Primarschule. Sie ist in zwei Zyklen eingeteilt: Der Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule bilden den ersten Zyklus. Der zweite Zyklus umfasst die 3. bis 6. Klasse.

Pro Schuljahr steht in der Regel eine Woche für Projekte zur Verfügung. Die Stundenplanzeiten sind grundsätzlich auch während einer Projektwoche verbindlich.

Q

Unter dieser Rubrik stehen im Momenkt keine Informationen zur Verfügung.

R

Die Rechte und Pflichten sowie die Aufgaben der Schulbeteiligten sind im Bildungsgesetz umschrieben:

  • Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler §63/64 Bildungsgesetz
  • Rechte und Pflichten Erziehungsberechtigte §67-69 Bildungsgesetz
  • Rechte und Pflichten der Lehrpersonen §70/71 Bildungsgesetz
  • Aufgaben der Schulleitung §77 Bildungsgesetz
  • Aufgaben des Schulrats §82 Bildungsgesetz

https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/640/versions/3035

 
Der Religionsunterricht steht allen Schülerinnen und Schülern der 4. bis 6. Primarklasse unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit offen. Der Religionsunterricht wird von der Pfarrerin erteilt.

S

Vor dem Eintritt  in den Kindergarten werden die Eltern mit den Kindern von der Kindergartenlehrperson zu einem Schnuppertreffen eingeladen.

Gemäss Verordnung über den schulärztlichen Dienst finden die Untersuchungen der Kinder vor Kindergartenbeginn (Vorsorgeuntersuchung mit 4 Jahren gemäss KVG) und in der 5. Klasse statt. Die Untersuchung vor Kindergarteneintritt wird von der Krankenkasse übernommen, diejenige in der 5. Klasse kann vom Schularzt oder vom Privatarzt durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten bei privatärztlicher Untersuchung nicht vom Kanton übernommen, sondern mit der Krankenkasse abgerechnet werden müssen. Die Untersuchung beim Schularzt wird von der Gemeinde übernommen.

Der Schularzt der Kreisschule Wintersingen-Nusshof ist Herr Dr. Domenico Rinaldi und hat hauptsächlich Kontroll- und Beraterfunktion.

Laufkarte: Mir der Anmeldung zum Kindergarten wird die Laufkarte verschickt. Bitte geben Sie diese bei Eintritt in den Kindergarten der Klassenlehrperson ab.

Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen un der Entwicklungsplanung der Schule. Es unterstützt die Schule bei der systematischen Sicherung und Weiterentwicklung der Schulqualität.

Schulprogramm_Oktober 2020_Homepage

Die Schulreise wird einmal jährlich durgeführt. Bei einer Schulreise muss kein Zusammenhang zum Unterricht bestehen. Die Schulreisen finden in der Regel im Klassenverbund statt.

Falls notwendig kann ein Unkostenbeitrag von den Eltern verlangt werden. Bei Schulreisen muss pro Klasse eine zusätzliche Begleitperson anwesend sein.

Dennis Kurz ist in der Funktion als Schulsozialarbeiter an der Kreisschule Nusshof-Wintersingen tätig. Anwesenheit in der Regel: Freitag 10.00 – 11.00 Uhr. Kontaktdaten: E-Mail: Dennis.kurz@jsw.swiss Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen sind eingeladen, das niederschwellige Beratungsangebot für ihre Anliegen zu nutzen.  

Der Schulweg ist ein wichtiger Bestandteil des Schulalltages. Der Schulweg kann spannend sein und ist zusammen mit der täglichen Bewegung wichtig für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.

https://www.bfu.ch/de/ratgeber/sicherer-schulweg

Zu Schulräumen,  -anlagen und -einrichtungen ist Sorge zu tragen. Für Beschädigungen haftet der Verursacher oder die Verursacherin. Für Diebstahl und Sachbeschädigung kann die Schule keine Haftung übernehmen.
  • Spezielle Förderung

Die Spezielle Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand, ihre Fähigkeiten innerhalb der Regelklasse zu entwickeln.

 

Ab Schuljahr 2022/2023 stehen der Schule für die Spezielle Förderung Lektionen-Pools für die integrative Förderung innerhalb einer Klasse zur Verfügung. (Ausführlichere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtes für Volksschulen oder der neuen Verordnung der Speziellen Förderung.)

 

Gemäss neuer Verordnung der Speziellen Förderung § 5 haben Schülerinnen und Schüler Anspruch darauf, dass der ausgewiesene Förder- und der individuelle Bildungsbedarf gedeckt wird.

 

Neu braucht es nur noch für die integrative Förderung mit individuellen Lernzielen (ILZ) und die separative Förderung in Einführungs- und Kleinklassen eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP). Für alle anderen Angebote der Speziellen Förderung benötigt es keine Abklärungen mehr. Die ganzen Angebote werden entsprechend niederschwelliger. Die Angebote werden direkt von der Schulleitung in Absprache mit den Klassenlehrpersonen und der Heilpädagogin entsprechend dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler zugewiesen.

 

Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch flexibel und unkompliziert Förderung. Diese Förderung kann regelmässig oder kurzzeitig, im Einzel-, Gruppen- oder Klassenunterricht erfolgen. Ein Zeugnisvermerk erfolgt bei dieser Art von Förderung nicht mehr. Im Zeugnis werden nur noch individuelle Lernziele (ILZ), Einführungsklasse/Kleinklasse vermerkt.

 

Mit der neuen Organisation der Speziellen Förderung erhalten die Schülerinnen und Schüler schneller, gezielter und bedarfsorientierter Förderung in der Regelklasse.

 
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

  • Französisch als Zweitsprache (FaZ)
Jährlich finden Standortgespräche statt zu denen die Lehrperson die Eltern einlädt. Sollte das Standortgespräch auch therapeutische oder fachbezogene Themen tangieren, können Fachpersonen beigezogen werden, die bereits mit der Schülerin, dem Schüler arbeiten.
Die Stundenpläne für das neue Schuljahr erhalten Sie spätestens Mitte Juni. Bei speziellen Anlässen und in Projektwochen sind Stundenplanabweichungen trotz Blockzeiten möglich.

T

Während des Turnunterrichts tragen die Schülerinnen und Schüler entsprechende Turnkleidung. Die in der Turnhalle benutzten Schuhe dürfen nicht draussen getragen werden und dürfen auch keine Markierungen auf dem Hallenboden hinterlassen.

U

Die U-Abos der reisenden Kinder werden von den Gemeinden Wintersingen und Nusshof jeweils rechtzeitig auf das neue Schuljahr bestellt und auch bezahlt. Das U-Abo ist jeweils für ein Schuljahr gültig.

Übertrittgespräche: Die Klassenlehrperson bespricht in der Mitte der 6. Primarklasse mit den Eltern im Rahmen des jährlichen Standortgesprächs den Übertritt und unterbreitet den Vorschlag für die Zuweisung der Schülerin oder des Schülers zum Leistungsauszug A, E oder P der Sekundarstufe I aufgrund des Zwischenstandes in der Leistungsbeurteilung in allen Fächern un der Gesamtbeurteilung.

Sind die Eltern mit dem Vorschlag nicht einverstanden, melden sie das Kind zur Übertrittsprüfung an. Das Resultat dieser Übertrittsprüfung entscheidet über die Zuweisung in einen der Leistungszüge.

Elternabend: Während der sechten Klasse findet für die Eltern in Sissach eine Informationsverantstaltung statt. An diesem Anlass werden die Eltern und den Schülerinnen und Schülern die weiterführenden Schulen vorgestellt.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen privat gegen Unfall versichert sein. Melden Sie Schulunfälle direkt Ihrer Versicherung.
Vormittag: 7.55 - 11.55 Uhr Nachmittag: 13.30 - 15.50 Uhr   Schliessung des Schulhauses: 15 Minuten nach Unterrichtsschluss

Siehe Absenzen und Urlaub (Wegweiser Seite 11 und 12).

Urlaubsgesuch

V

Die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler ist uns ein wichtiges Anliegen und das richtige Verhalten im Strassenverkehr wird auch im Unterricht thematisiert. Die Kindergartenkinder, sowie die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse werden anfangs des neuen Schuljahres von der Verkehrspolizei besucht und über die Verhaltensregeln im Strassenverkehr informiert.

W

Die Kindergartenkinder gehen einmal pro Woche einen halben Tag in den Wald. Bei jedem Wetter (ausser bei Sturm) geht es darum, am "Lernort Wald" zusammen mit den Kindern die Natur zu erleben, entdecken, erforschen und zu verstehen.

Ihr Kind tritt neu in unsere Schule ein, bzw. verlässt unsere Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser An- und Abmeldeformular.

Sollte Ihr Kind unsere Kreisschule Wintersingen-Nusshof verlassen, wird die Schulleitung das Abmeldeformular zusammen mit der Zeugnismappe und der Laufkarte direkt der neuen Schule zusenden.

An- und Abmeldeformular Primarschule

X

Unter dieser Rubrik stehen im Momenkt keine Informationen zur Verfügung.

Y

Unter dieser Rubrik stehen im Momenkt keine Informationen zur Verfügung.

Z

Siehe unter Rubrik K: Kinder- und Jugendzahnpflege.
An den jährlichen Standortgesprächen wird den Eltern/Erziehungsberechtigten das Zeugnis (Aktennotiz zum Gespräch im Kindergarten) zum Unterschreiben vorgelegt. Am Ende der Kindergartenzeit werden die besuchten Kindergartenjahre von den Kindergartenlehrpersonen bestätigt.

Am Ende des Schuljahres erhalten alle Kinder ein Zeugnis.

In der 1. und 2. Klasse erhalten die Kinder in allen Fächern Prädikate. Ab der 3. Klasse wird in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Mensch, Natur und Gesellschaft eine Beurteilung mit einer Note, in den anderen Fächern Prädikate ins Zeugnis eingetragen. Die Beurteilung entspricht den Leistungen des ganzen Schuljahres.

Die Schülerinnen und Schüler essen gemeinsam Znüni. Die Schule empfiehlt, den Kindern ein gesundes Znüni wie Früchte, Gemüse, Nüsse etc. mitzugeben. Nähere Informationen und Tipps für ein gesundes Znüni finden Sie im Znüniblatt der Gesundheitsförderung Baselland.

Znüniblatt